Allgemein
Jede Installation in der Gebäudetechnik stellt gezwungenermaßen ein Sicherheitsrisiko dar. Das betrifft so auch PV-Anlagen, Batteriespeicher und deren Kommunikationssystemen.
Die Gefährdung liegt je nach dem in der Spannung, daher diese Spannung ist Personen gefährdend, der elektrische Strom ruft einen Kurzschluss oder sogar eine Explosion hervor und direkte oder indirekte Blitzeinschläge zerstören Gebäude oder rufen Sachschäden hervor.
Die wesentlichen Punkte in der vorbeugenden Beurteilung des Risikos sind der Personenschutz und der Schutz der Werte. Werden die zentralen Unfallverhütungsvorschriften und die Vorschriften bei der Errichtung von Niederspannungsanlagen sowie der Blitz- und Überspannungsschutz von elektrischen und elektronischen Systemen in baulichen Anlagen beachtet, bietet der Einbau von PV-Anlagen, Batteriespeichern und Kommunikationssystemen in sicherheitstechnischer Hinsicht sogar Vorteile. Allein schon das sich beschäftigen mit diesen Techniken veranlasst über sicherheitstechnische Risiken im Gebäude nachzudenken (siehe Überspannungsschutz).
Blitz- und Überspannungsschutz
Die Risiken liegen in
- dem direktem Blitzeinschlag
- dem Blitzeinschlag in der Nähe
- durch Schalthandlungen am Netz
Allein durch richtige Planung und Ausführung kann bereits ein geraumer Anteil am Sicherheitsrisiko eingedämmt werden und Schäden am Gebäude und der Haustechnik vermieden werden. Wenn nicht die Bauordnung einen Blitzschutz verlangt, ist es jedem Bauherrn überlassen selber das Risiko einzuschätzen und durch gezielten Schutz dem entgegen zu wirken.
Generell kann gesagt werde, dass die ordnungsgemäße Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach eines Gebäudes die Gefährdung durch Blitzeinschläge nicht vergrößert.
Elektromagnetische Verträglichkeit - Elektrosmog
Per Gesetz ist die Begrenzung der Aussendung elektromagnetischer Störsignale eines Gerätes vorgegeben. Diese Begrenzung der Beschaffenheit gibt vor, dass andere Geräte nicht gestört werden und deren Betrieb in der vorgesehenen Umgebung sichergestellt ist.
Die allgemeine Diskussion über den Einfluss elektromagnetischer Felder auf den menschlichen Organismus findet ihre Ursache in der Verbreitung der Mobilfunktechnik. Ein Abtun der Problematik allein über diese Ursache wäre falsch und kurzsichtig.
Wir Elektroinstallateure sind uns dieser Problematik bewusst und treffen unsere Auswahl von elektrischen Betriebsmitteln, deren Standort und der Leitungsverlegung in diesem Sinne und im Interesse unserer Kunden.
PV-Feuerwehrschalter
Im Brandfall trennt die Feuerwehr das gesamte Gebäude vom Stromnetz. Ist eine PV-Anlage auf dem Gebäude installiert schaltet der Wechselrichter ab, da das Stromnetz fehlt in welches eingespeist wird.
Das Gefahrenpotential bei einer PV-Anlage ist aber damit nicht beseitigt da die PV-Module, insofern diese unter Licht stehen, weiterhin eine Spannung erzeugen die im Modulstrang bis 1000V betragen kann. Diese Spannung liegt nicht nur an den Modulen an, sondern wird über die DC-Leitungen zum Wechselrichter und daher in der Regel ins Gebäude geleitet.
Die Problematik bei der Brandbekämpfung setzt an dieser Stelle ein, da gemäß der Handlungsverordnung des Feuerwehrverbandes Mindestabstände zu Spannungsführenden Teilen einzuhalten sind und dieses die Brandbekämpfung erschwert.
Festzuhalten ist, sofern nicht der Einbau eines Feuerwehrschalters vereinbart wurde, ist dieser Schalter nicht zwingend in die PV-Anlage einzubauen. Es muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass durch das Auslösen des Feuerwehrschalters Schäden an der PV-Anlage auftreten können, da das Abschalten nicht der Vorschrift der Außerbetriebnahme der PV-Anlage entspricht und zum Beispiel Garantieansprüche entfallen.