Anlagen nach §32 Abs.2 EEG (Dachanlagen)
bis 10kWp | bis 40kWp | bis 100kWp | ||
ab 01.05.2019 | 10,95 | 10,65 | 8,38 | gerundet, in Ct |
ab 01.06.2019 | 10,79 | 10,50 | 8,25 | gerundet, in Ct |
ab 01.07.2019 | 10,64 | 10,34 | 8,13 | gerundet, in Ct |
Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben sind als Orientierungshilfe gedacht. Maßgeblich sind im Einzelfall die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen sowie die jeweils gültige Rechtssprechung.
Hinweis:
Dachanlagen unterliegen weiterhin einer nach Leistungsschwellen gestuften Vergütung, d.h. die Vergütung für Anlagen, deren Leistung sich über mehr als eine Leistungsstufe erstreckt, sind rechnerisch anteilig zu ermitteln.