EEG-Vergütungssätze aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie

Anlagen nach §32 Abs.2 EEG (Dachanlagen)

  bis 10kWp bis 40kWp bis 100kWp
ab 01.05.2019 10,95 10,65 8,38 gerundet, in Ct
ab 01.06.2019 10,79 10,50 8,25 gerundet, in Ct
ab 01.07.2019 10,64 10,34 8,13 gerundet, in Ct

Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben sind als Orientierungshilfe gedacht. Maßgeblich sind im Einzelfall die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen sowie die jeweils gültige Rechtssprechung.

Hinweis:

Dachanlagen unterliegen weiterhin einer nach Leistungsschwellen gestuften Vergütung, d.h. die Vergütung für Anlagen, deren Leistung sich über mehr als eine Leistungsstufe erstreckt, sind rechnerisch anteilig zu ermitteln.